Auf vielen Gemeindewebsites sind die Luftbilder zehn Jahre und älter. Das neue Baugebiet fehlt, die Umgehungsstraße auch, und das Rathaus ist noch nicht saniert. Aktuelle Luftaufnahmen für Gemeinden schließen diese Lücke mit überschaubarem Aufwand.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wofür Kommunen Drohnenaufnahmen nutzen, wie ein Auftrag von der Anfrage bis zur Rechnung abläuft und was beim Datenschutz gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Typische Einsätze sind Ortsansichten, Baugebiete, kommunale Bauprojekte und Liegenschaften.
- Luftraum, Genehmigungen und Anwohnerinformation übernehme ich.
- Personen und Kennzeichen werden vor der Lieferung unkenntlich gemacht.
- Die Rechnung gibt es auf Wunsch als XRechnung.
1. Wofür nutzen Gemeinden Luftaufnahmen?
- Ortsansichten für Website, Gemeindeblatt, Chronik und Tourismus
- Bilder für Bürgerversammlungen und Gemeinderatssitzungen
- Neubau- und Gewerbegebiete für Vermarktung und Ansiedlung
- Dokumentation kommunaler Baumaßnahmen für Gremien und Fördermittelgeber
- Übersichten von Bauhof, Kläranlage, Schulen und Sportanlagen
- Videos für Ortsjubiläen, Feste und Imagefilme
2. Wie läuft ein Auftrag ab?
- Sie senden eine kurze Beschreibung und den gewünschten Zeitraum.
- Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein schriftliches Angebot, geeignet für den Vergabevermerk.
- Ich prüfe Luftraum und Schutzgebiete und hole erforderliche Genehmigungen ein.
- Auf Wunsch formuliere ich einen Hinweis für Anwohner und Amtsblatt.
- Nach dem Flug erhalten Sie die bearbeiteten Bilder per Download-Link.
3. Welche Qualität ist möglich?
Luftbilder entstehen mit bis zu 100 Megapixeln und eignen sich damit auch für großformatige Drucke und Ausstellungen. Videos nehme ich in bis zu 6K auf, Zeitlupen in 4K mit 120 Bildern pro Sekunde. Auf Wunsch schneide ich zusätzlich Hochformat-Clips für Social Media.
Mein Tipp: Für Ortsansichten sind Frühling und Herbst ideal: Die Bäume tragen Laub, das Licht steht tiefer als im Sommer, und Dächer und Straßen wirken plastischer.
4. Was gilt beim Überflug von Wohngebieten?
Für Ortsansichten lässt sich der Überflug von Wohngrundstücken oft nicht vermeiden. Ohne Zustimmung jedes Eigentümers ist er nur ab 100 Metern Höhe erlaubt, wenn er erforderlich ist, Eingriffe in die Privatsphäre vermieden werden, die Betroffenen vorab informiert werden und nicht zwischen 22 und 6 Uhr geflogen wird. Ein kurzer Hinweis im Amtsblatt oder auf der Gemeindewebsite erfüllt die Informationspflicht. Den Text dafür formuliere ich Ihnen.
5. Was gilt für Datenschutz und Nutzungsrechte?
Erkennbare Personen und Kfz-Kennzeichen werden vor der Lieferung unkenntlich gemacht. Die Nutzungsrechte gelten für alle Kanäle der Gemeinde: Website, Amtsblatt, Social Media, Broschüren und Präsentationen.
6. Rechnung als XRechnung
Auf Wunsch stelle ich die Rechnung zusätzlich als XRechnung aus. Dafür benötige ich lediglich Ihre Leitweg-ID.
Checkliste für Kommunen
- Motive und Verwendungszweck festgelegt
- Wunschzeitraum, idealerweise mit Ausweichtermin
- Ansprechpartner in der Verwaltung benannt
- Zustimmungen für kommunale Liegenschaften geklärt
- Hinweis für Anwohner im Amtsblatt oder online veröffentlicht
- Leitweg-ID für die XRechnung bereit
Was übernimmt lucasphoto für Sie?
Ich übernehme Planung, Luftraumprüfung, Genehmigungen, Durchführung und Bildbearbeitung. Sie erhalten veröffentlichungsfertige Bilder und auf Wunsch einen fertig geschnittenen Film.
Fazit: Aktuelle Bilder für eine lebendige Gemeinde
Aktuelle Luftaufnahmen zeigen, wie sich eine Gemeinde entwickelt, und unterstützen Bürgerinformation, Tourismus und Ansiedlung. Mehr auf der Seite Luftaufnahmen für Städte und Gemeinden.
Luftaufnahmen für Ihre Gemeinde in Bayern?
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