Drohnenflüge sind in Deutschland erlaubt, aber nicht überall und nicht ohne Regeln. Wer Luftaufnahmen seines Firmengeländes, einer Immobilie oder einer Baustelle beauftragt, fragt sich deshalb oft: Darf eine Drohne über mein Grundstück fliegen, und was gilt für die Nachbarn?
Grundlage sind die EU-Drohnenverordnung und die deutsche Luftverkehrs-Ordnung. Für Sie als Auftraggeber ist vor allem eines wichtig: Der Pilot trägt die Verantwortung für einen rechtssicheren Flug. Einige Zustimmungen kann aber nur der Eigentümer oder Betreiber geben.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht für jeden Piloten: Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, Kompetenznachweis und Drohnen-Haftpflichtversicherung.
- Geflogen wird bis 120 Meter über Grund und immer in Sichtweite.
- Über Wohngrundstücke nur mit Zustimmung oder unter strengen Auflagen ab 100 Metern Höhe.
- Zu Industrieanlagen, Krankenhäusern, Behörden, Bundesstraßen und Bahnlinien gelten 100 Meter Abstand, an Flughäfen deutlich mehr.
- Welche Zone wo gilt, zeigt die amtliche Karte der Plattform dipul.
1. Welche Nachweise braucht ein Drohnenpilot?
Wer eine Drohne ab 250 Gramm oder eine Drohne mit Kamera betreibt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Betreiber registrieren. Die dabei vergebene Betreiber-ID (e-ID) muss gut lesbar an jeder Drohne angebracht sein.
Dazu kommt ein Kompetenznachweis: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist die Grundlage. Für Flüge näher an Menschen und Gebäuden braucht es in vielen Fällen zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis A2 mit einer weiteren Prüfung. Beide Nachweise gelten fünf Jahre. Das Mindestalter für Fernpiloten liegt bei 16 Jahren.
Außerdem ist in Deutschland für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung Pflicht, unabhängig von Gewicht und Zweck. Eine normale Privathaftpflicht deckt gewerbliche Drohnenflüge in der Regel nicht ab.
Einsätze, die über die Regeln der offenen Kategorie hinausgehen, etwa außerhalb der Sichtweite oder über Menschenansammlungen, fallen in die Kategorie „Speziell“. Dafür braucht der Betreiber eine Betriebsgenehmigung des LBA oder muss ein anerkanntes Standardszenario anmelden.
2. Wie hoch darf eine Drohne fliegen?
In der EU-Betriebskategorie „Offen“ dürfen Drohnen grundsätzlich bis zu einer Höhe von 120 Metern über der Erdoberfläche fliegen. Maßgeblich ist dabei der Abstand zum nächstgelegenen Punkt des Geländes.
Diese Höhengrenze gilt jedoch nicht uneingeschränkt. In bestimmten geografischen Gebieten, beispielsweise in der Nähe von Flughäfen, innerhalb von Kontrollzonen oder in Flugbeschränkungsgebieten, können deutlich niedrigere Flughöhen vorgeschrieben sein. Je nach Standort sind zusätzliche Freigaben oder Genehmigungen erforderlich.
Für professionelle Immobilien- und Baustellenaufnahmen werden häufig bereits in Höhen zwischen 30 und 80 Metern aussagekräftige Perspektiven erzielt. Welche Flughöhe tatsächlich sinnvoll und zulässig ist, hängt vom Motiv, der Umgebung und den örtlichen Luftfahrtbestimmungen ab.
Auch die Sicherheit spielt eine entscheidende Rolle: Die Drohne muss grundsätzlich in direkter Sichtweite bleiben. Gegenüber unbeteiligten Personen gelten je nach Drohnenklasse und Betriebskategorie unterschiedliche Sicherheitsabstände. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist in der offenen Kategorie grundsätzlich untersagt.
Bei lucasphoto wird deshalb vor jedem Einsatz geprüft, welche Flughöhen und Flugbereiche am jeweiligen Standort zulässig sind.
3. Wo gelten Flugbeschränkungen?
Paragraf 21h der Luftverkehrs-Ordnung legt sogenannte geografische Gebiete fest. Dort ist ein Flug nur mit Zustimmung, Freigabe oder Genehmigung erlaubt. Die wichtigsten:
- Wohngrundstücke: nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers oder Nutzers. Ohne Zustimmung nur ab 100 Metern Höhe, wenn der Flug erforderlich ist, die Privatsphäre geschützt bleibt, Betroffene vorab informiert werden und nicht zwischen 22 und 6 Uhr geflogen wird.
- Industrieanlagen, Energieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen: 100 Meter seitlicher Abstand, außer mit Zustimmung des Betreibers oder der zuständigen Stelle.
- Krankenhäuser: 100 Meter Abstand, außer mit Zustimmung des Betreibers.
- Behörden, Polizei, Botschaften: 100 Meter Abstand, außer mit Zustimmung.
- Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und Bundeswasserstraßen: 100 Meter Abstand, außer mit Zustimmung oder wenn die Flughöhe stets geringer ist als der seitliche Abstand und dieser mehr als 10 Meter beträgt.
- Naturschutzgebiete, Nationalparks und Natura-2000-Gebiete: grundsätzlich nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde.
- Flughäfen: 1.000 Meter Abstand plus die verlängerten Start- und Landebahnen, nur in der Kategorie „Speziell“. Andere Flugplätze: 1,5 Kilometer.
- Kontrollzonen von Flughäfen: nur mit Flugverkehrskontrollfreigabe.
- Freibäder und Badestrände während der Badezeiten sowie Unfall- und Einsatzorte mit 100 Metern Abstand.
Für die meisten dieser Gebiete gibt es einen geregelten Weg: die Zustimmung des Eigentümers oder Betreibers oder eine Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Für Niederbayern, Oberbayern und Schwaben ist das Luftamt Südbayern zuständig. Welche Zonen an einem Ort gelten, zeigt die amtliche Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) des Bundes.
Wichtig: Eine Zustimmung des Grundstückseigentümers ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche luftrechtliche Genehmigung.
4. Was gilt für das eigene Grundstück?
Über Ihr eigenes Gelände darf geflogen werden, wenn Sie zustimmen. Das halten wir im Auftrag schriftlich fest. Grenzen Wohnhäuser direkt an, plane ich die Flugroute so, dass sie nicht überflogen werden. Wo das nicht möglich ist, sprechen wir vorher mit den Nachbarn.
5. Was ist beim Datenschutz zu beachten?
Luftbilder können personenbezogene Daten enthalten, etwa erkennbare Personen, Kfz-Kennzeichen oder Einblicke in private Gärten. Für die Veröffentlichung gelten die Datenschutz-Grundverordnung und das Recht am eigenen Bild. Ich fliege so, dass niemand im Mittelpunkt steht, vermeide Einblicke in fremde Privatbereiche und mache Erkennbares vor der Lieferung unkenntlich.
6. Was gilt bei Nachtflügen?
Nachtflüge sind in der offenen Kategorie erlaubt, wenn die Drohne ein grünes Blinklicht führt und der Pilot sie jederzeit sehen kann. Über Wohngrundstücken wird zwischen 22 und 6 Uhr ohne Zustimmung nicht geflogen. Verstöße gegen die Drohnenregeln können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Mein Tipp: Liegt Ihr Gelände an einer Bundesstraße oder Bahnlinie, nennen Sie das gleich bei der Anfrage. Dann plane ich den Vorlauf für die Zustimmung des Betreibers von Anfang an ein.
Checkliste für einen rechtssicheren Drohnenflug
- Betreiber-Registrierung beim LBA und e-ID an der Drohne
- Kompetenznachweis A1/A3, bei Bedarf Fernpilotenzeugnis A2
- Drohnen-Haftpflichtversicherung für gewerbliche Flüge
- Prüfung der geografischen Gebiete am Einsatzort (dipul-Karte)
- Zustimmung für das eigene Grundstück, schriftlich
- Zustimmung von Nachbarn oder Betreibern, falls ihre Flächen betroffen sind
- Freigabe oder Genehmigung, falls Kontrollzone oder Schutzgebiet
- Unkenntlichmachung von Personen und Kennzeichen
Was übernimmt lucasphoto für Sie?
Ich prüfe vor jedem Auftrag die geltenden Zonen, kläre Zustimmungen und beantrage Genehmigungen bei der zuständigen Stelle. Von Ihnen brauche ich in der Regel nur die Zustimmung für Ihr eigenes Grundstück und gegebenenfalls Kontakte zu Nachbarn oder Betreibern.
Fazit: Klare Regeln, wenig Aufwand für Sie
Die Regeln für Drohnenflüge sind umfangreich, für Auftraggeber aber gut handhabbar. Mit einem qualifizierten Piloten bleibt Ihr Anteil auf wenige Zustimmungen beschränkt.
Drohnenflug in Landshut oder Niederbayern geplant?
Nennen Sie mir die Adresse. Ich prüfe, welche Regeln an Ihrem Standort gelten, und sage Ihnen, was nötig ist.