1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Foto-, Video- und Drohnenaufträge von Lucas Moh, lucasphoto, Siebenbrückenweg 2, 84034 Landshut (im Folgenden „ich“). Mein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 14, § 310 Abs. 1 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ich ihnen ausdrücklich in Textform zustimme, auch wenn ich ihnen nicht widerspreche.
2. Vertragsschluss
Meine Angebote sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde mein Angebot in Textform (zum Beispiel per E-Mail) annimmt oder ich einen Auftrag in Textform bestätige. Umfang, Termine und Preise ergeben sich allein aus dem Angebot; Darstellungen auf meiner Webseite sind nur eine Übersicht. Änderungen und Nebenabreden brauchen die Textform.
3. Monatliche Baustellendokumentation
Ich biete die monatliche Dokumentation als Projekt-Abo oder als Rahmen-Abo an. Welche Form gilt, steht im Angebot.
- Projekt-Abo: Das Abo gilt für das im Angebot genannte Bauvorhaben und für die dort vereinbarte Laufzeit, mindestens drei Monate ab dem ersten Aufnahmetermin. Es endet mit Ablauf dieser Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung vereinbaren wir bei Bedarf in Textform.
- Rahmen-Abo: Für Kunden mit mehreren Baustellen. Die Laufzeit steht im Angebot, mindestens drei Monate. Der Kunde nennt mir bis zum 20. eines Monats in Textform das Objekt für die Termine des Folgemonats. Nennt er kein Objekt, kann er die Termine dieses Monats einmalig in den Folgemonat übertragen; danach verfallen sie.
- Ruht die Baustelle, kann der Kunde das Abo bis zu zwei Monate pausieren, wenn er mir das mindestens fünf Werktage vor dem nächsten Termin mitteilt. In der Pause zahlt er nichts, die Laufzeit verlängert sich um die Pause. Alternativ kann er den Termin auf ein anderes Objekt in meinem Einsatzgebiet verlegen.
- Sagt der Kunde einen Termin kurzfristiger ab oder ist die Baustelle zum vereinbarten Termin nicht zugänglich, verfällt dieser Termin, und der Monatsbetrag bleibt fällig, weil ich die Zeit für ihn freigehalten habe.
- Endet das Bauvorhaben früher als geplant, kann der Kunde das Abo nach Ablauf der Mindestlaufzeit von drei Monaten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform beenden. Alternativ nutzt er die verbleibenden Monate für ein anderes Objekt.
- Abgesehen davon ist eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für mich insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
4. Wetter, Flugsicherheit und Genehmigungen
Ob und wie ein Drohnenflug durchgeführt wird, entscheide ich allein als verantwortlicher Fernpilot nach Sicherheit und Luftrecht. Bei Regen, starkem Wind, Nebel, Kranbetrieb im Flugbereich oder einem behördlichen Flugverbot verschiebe ich den Flug. Den Ersatztermin lege ich möglichst innerhalb von zehn Werktagen fest; er ist für den Kunden kostenlos. Weitergehende Ansprüche wegen der Verschiebung bestehen nicht.
Luftrechtlich nötige Genehmigungen und Zustimmungen beantrage ich selbst. Ich schulde die Aufnahmen nur, soweit ein Flug rechtlich zulässig ist. Wird eine Genehmigung nicht oder nicht rechtzeitig erteilt, verschiebt sich der Termin; ist ein Flug dauerhaft unzulässig, bieten wir einander eine Anpassung des Auftrags an, zum Beispiel Bodenaufnahmen.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass ich die Baustelle zum Termin betreten kann, benennt eine Ansprechperson vor Ort, weist mich in die Baustellenordnung und Sicherheitsregeln ein und holt die Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Betreten und Überfliegen ein. Er informiert mich vorab über Kranbetrieb, Sperrzonen und vertrauliche Bereiche. Kosten und Zeitaufwand, die entstehen, weil der Kunde seine Mitwirkung nicht erbringt, kann ich in Rechnung stellen.
6. Lieferung
Fotos liefere ich in der Regel innerhalb von 48 Stunden, Videos und Zeitraffer innerhalb von fünf Werktagen nach dem Aufnahmetermin, jeweils als Download-Link. Die Fristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen, die ich nicht zu vertreten habe. Bildauswahl, Bearbeitung und Gestaltung liegen in meinem fachlichen Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Rohdaten und unbearbeitete Aufnahmen gehören nicht zum Lieferumfang.
7. Prüfung und Mängel
Der Kunde prüft die Lieferung innerhalb von 14 Tagen und teilt erkennbare Mängel in dieser Frist in Textform mit (§ 377 HGB gilt entsprechend). Danach gilt die Lieferung als vertragsgemäß. Bei berechtigten Mängeln bessere ich nach oder wiederhole die Aufnahmen. Abweichungen in Bildauffassung, Stil oder Motivauswahl sind kein Mangel.
8. Preise und Zahlung
Die Preise gelten ausschließlich für den im Angebot oder Paket beschriebenen Leistungsumfang, insbesondere Anzahl der Termine, Aufnahmen, Videos und Bearbeitungen. Alles, was darüber hinausgeht, zum Beispiel zusätzliche Fotos, Termine, Formate, Schnittfassungen oder Eilaufträge, ist nicht enthalten und wird gesondert angeboten und vergütet. Als Kleinunternehmer berechne ich gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer. Die Anfahrt in der Region Landshut, München, Regensburg, Passau und Augsburg ist enthalten, außerhalb berechne ich sie nach Vereinbarung. Monatliche Leistungen stelle ich zu Monatsbeginn im Voraus in Rechnung, Einzelaufträge nach Lieferung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 BGB. Solange der Kunde in Verzug ist, darf ich weitere Termine und Lieferungen zurückhalten.
9. Absage von Einzelterminen
Sagt der Kunde einen vereinbarten Einzeltermin ab, berechne ich bei einer Absage bis sieben Tage vorher nichts, danach bis 48 Stunden vorher 25 % und später oder bei einer zum Termin nicht zugänglichen Baustelle 50 % des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Verschiebungen wegen Wetter oder Flugverbot (Punkt 4) sind kostenlos.
10. Nutzungsrechte
Erst mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die gelieferten Aufnahmen für eigene Zwecke zu nutzen, zum Beispiel für Dokumentation, Abrechnung, Gutachten, Website, Social Media, Werbung und Recruiting. Er darf sie an Projektbeteiligte wie Bauherren, Architekten, Gutachter und Behörden für das jeweilige Projekt weitergeben. Bis zur vollständigen Zahlung ist nur eine Ansicht zur Prüfung erlaubt.
Nicht erlaubt sind ohne meine Zustimmung: die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, Verkauf oder Lizenzierung, die Nutzung in Bilddatenbanken und zum Training von KI-Systemen sowie Bearbeitungen, die das Bild entstellen. Zuschnitt, Größenänderung und Farbkorrektur sind erlaubt. Bei Veröffentlichungen in Medien Dritter (Presse, Fachzeitschriften, Wettbewerbe) nennt der Kunde mich als Urheber in der Form „Foto: lucasphoto“.
Bei einer Nutzung ohne die nötigen Rechte schuldet der Kunde mindestens die übliche Vergütung für eine solche Nutzung. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
11. Referenzen
Ich darf Aufnahmen und den Namen des Kunden als Referenz auf meiner Webseite, in Angeboten und in sozialen Medien zeigen, solange der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Projekte kennzeichnet der Kunde vorab.
12. Personen und Datenschutz
Bei Team- und Recruiting-Aufnahmen holt der Kunde die nötigen Einwilligungen der abgebildeten Personen ein und stellt mich von Ansprüchen frei, die aus fehlenden Einwilligungen entstehen. Bei Baustellenaufnahmen achte ich darauf, dass Personen nicht erkennbar im Mittelpunkt stehen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt meine Datenschutzerklärung.
13. Aufbewahrung
Ich bewahre die gelieferten Aufnahmen zwölf Monate nach Lieferung auf, ohne dazu verpflichtet zu sein. Die dauerhafte Sicherung ist Sache des Kunden. Für den Verlust archivierter Daten nach der Lieferung hafte ich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
14. Verhinderung
Kann ich einen Termin wegen Krankheit, Unfall, technischem Defekt oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, informiere ich den Kunden unverzüglich und wir vereinbaren einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht, es sei denn, ich habe die Verhinderung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
15. Haftung
Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Luftverkehrsgesetz und dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung, außer in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Landshut. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026